FAQ zu QEKK Fortbildung, Anerkennung, Ablauf & Kosten
QEKK Fortbildung FAQ – hier findest du Antworten zu Anerkennung, Kosten, Ablauf und mehr. Alle Infos zur QEKK Fortbildung auf einen Blick.
QEKK Fortbildung FAQ – deine Fragen, unsere Antworten
Wer steht hinter QEKK

Hinter QEKK steht Lucia Cremer, Mitgründerin der Elternschule Storchenbiß e.V. Sie ist ausgebildet in SAFE, Kidix und FenKid® sowie in zahlreichen Fortbildungen nach Emmi Pikler. Darüber hinaus ist sie Mitgründerin der Kindertagesstätte Rappelkiste e.V. in Herzogenrath, wo sie im Team das pädagogische Konzept mitentwickelt hat.
Das QEKK-Kurskonzept wurde gemeinsam mit Hebammen, Sozialpädagoginnen und weiteren Fachkräften entwickelt. Lucia Cremer ist Referentin zertifizierter Fortbildungen und anerkannte Expertin im Bereich Säuglingsernährung.
Seit wann gibt es QEKK?
Die Elternschule Storchenbiß besteht seit 1998. Das heutige Kurskonzept wird seit 2001 entwickelt, Lernmaterialien gibt es seit 2010. Seit 2017 arbeitet Lucia Cremer freiberuflich, und seit 2016 sind die Fortbildungen auch online verfügbar. QEKK ist nicht wegen Corona entstanden – das Online-Angebot gab es bereits vorher.
Weitere Informationen zur Fortbildung Eltern-Kind-Kursleitung findest du in der Informationsbroschüre.
Worin unterscheidet sich QEKK von PEKiP, DELFI und FenKid?
QEKK ist ein eigenständiges, bindungsorientiertes Konzept. Es handelt sich um keine Marke – es fallen keine Lizenzgebühren an und es sind keine verpflichtenden Praxistage erforderlich. QEKK ist eine private Fachqualifizierung für eigenverantwortlich tätige Fachkräfte.
Wer erkennt die Fortbildungen an?
In der Praxis werden unsere Fortbildungen von zahlreichen Einrichtungen anerkannt, unter anderem von:
- Familienzentren
- kirchlichen Trägern
- Familienbildungsstätten
- Hebammenpraxen
Mehr zur Anerkennung in Österreich und der Schweiz findest du in der nächsten FAQ.
Sind die Fortbildungen auch in Österreich und der Schweiz anerkannt?
Ja – die Fortbildungen werden in der Praxis auch von Einrichtungen in Österreich und der Schweiz anerkannt. Da die Anerkennung je nach Träger und Region individuell geregelt ist, empfehlen wir eine vorherige Abklärung mit deiner Einrichtung. Wir stellen dir dafür gerne eine Kursbeschreibung zur Verfügung.
Ablauf, Lernformat und Betreuung
Muss ich zu einer bestimmten Uhrzeit online sein?
Nein. Bei Fortbildungen hast du zwölf Monate Zugang, bei Mini-Fortbildungen sechs Monate – rund um die Uhr und in deinem eigenen Tempo. Die einzelnen Lektionen sind zwischen 15 und 60 Minuten lang und können jederzeit pausiert und fortgesetzt werden.
Welche technischen Voraussetzungen brauche ich?
Keine besonderen. Ein Smartphone oder Tablet mit Internetzugang reicht aus. Für die Fortbildung „Fachkraft für Formula ernährte Säuglinge“ werden zusätzlich freiwillige Zoom-Meetings angeboten.
Bekomme ich Seminarunterlagen?
Ja. Die Seminarunterlagen sind im Preis enthalten. Je nach Fortbildung erhältst du sie in gedruckter Form oder als PDF.
Gibt es eine Prüfung?
Nein. Es gibt keine Prüfung. Bei einigen Fortbildungen besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstüberprüfung.
Habe ich einen persönlichen Ansprechpartner?
Ja. Lucia Cremer steht dir persönlich per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Zusätzlich werden kostenfreie Zoom-Videokonferenzen angeboten. Die Teilnahme daran ist freiwillig.
Anmeldung, Teilnahme und Bezahlung
Wie melde ich mich an?
Der Ablauf ist ganz einfach:
- Anmeldeformular ausfüllen
- Rechnung erhalten
- Zahlung leisten
- Login-Daten per E-Mail erhalten
Kann man aus allen Ländern teilnehmen?
Nicht automatisch. Unser reguläres Buchungs- und Rechnungsverfahren ist für Personen und Unternehmen innerhalb der Europäischen Union vorgesehen.
Wenn du deinen Wohn- oder Unternehmenssitz außerhalb der EU hast – beispielsweise in der Schweiz –, nimm bitte vor der Buchung Kontakt mit uns auf. Aufgrund unterschiedlicher umsatzsteuerrechtlicher Vorgaben prüfen wir im Einzelfall, ob und unter welchen Bedingungen eine Teilnahme und Rechnungsstellung möglich sind. Bitte buche erst nach unserer ausdrücklichen Bestätigung.
Gedruckte Kursmaterialien versenden wir ausschließlich nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz. Bei einer Teilnahme aus einem anderen Land prüfen wir, ob die Unterlagen ersatzweise als PDF bereitgestellt werden können. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Wie kann ich bezahlen?
Du erhältst nach der Anmeldung eine Rechnung per E-Mail. Die Zahlung ist per Überweisung oder PayPal möglich. Auf Anfrage bieten wir auch Ratenzahlung an.
Können mehrere Personen aus einer Einrichtung buchen?
Ja. Bei Gruppenbuchungen ab drei Personen aus derselben Einrichtung kontaktiere uns bitte vorab. Wir erstellen dir gerne ein individuelles Angebot.
Warum ist QEKK so günstig?
QEKK verzichtet bewusst auf ein Markenzeichen, Lizenzgebühren und Franchising. So können wir hochwertige Fortbildungen zu fairen Preisen anbieten. QEKK ist eine private Fachqualifizierung. Die Fortbildung zur Eltern-Kind-Kursleitung eignet sich für eigenverantwortlich tätige Fachkräfte.
Gibt es Folgekosten?
Es gibt keine verpflichtenden Folgekosten. Fortbildungen können jedoch jederzeit – unabhängig vom Ablauf des ursprünglichen Zugangs – für 35 Euro pro Jahr reaktiviert und verlängert werden.
Gibt es einen Rabatt?
Alleinerziehende sowie Eltern mit mehr als einem Kind unter vier Jahren erhalten bei einigen Fortbildungen (Eltern-Kind-Kursleitung und Kursleitung für Babymassage) einen Rabatt von 15 %. Voraussetzung ist, dass du soloselbstständig oder freiberuflich tätig bist und die Fortbildung als Privatperson buchst. Andere Unternehmens- bzw. Geschäftsformen sind von diesem Rabatt ausgeschlossen. Auf Kombipakete erhältst du 10 % Rabatt. Schreib uns einfach an und erwähne deine Situation.
Kann das Jobcenter die Fortbildung fördern?
Eine Förderung durch das Jobcenter kann möglich sein. Viele Teilnehmerinnen haben bereits eine entsprechende Förderung erhalten. Wir unterstützen dich gerne bei der Antragstellung. Sprich uns einfach an.
Gibt es ein Widerrufsrecht?
Bei Verträgen über Online-Streaming-Kurse und digitale Kursunterlagen haben Verbraucher grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss.
Das Widerrufsrecht erlischt, sobald wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem du bei der Buchung ausdrücklich zugestimmt hast, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, und bestätigt hast, dass du mit Beginn der Ausführung dein Widerrufsrecht verlierst.
Eine Erstattung auf Kulanz ist im Einzelfall möglich, sofern die Seminarunterlagen noch nicht heruntergeladen wurden. QEKK ist stets an einer guten und kundenfreundlichen Lösung orientiert.
Zugang und Abschluss
Was passiert, wenn meine Zugangszeit abgelaufen ist?
Du kannst den Zugang jederzeit für 35 Euro pro Jahr reaktivieren und verlängern. Das funktioniert unabhängig davon, wann der ursprüngliche Zugang abgelaufen ist.
In besonderen Situationen wie Schwangerschaft, Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Umständen kann der Zugang einmalig um drei Monate kostenfrei verlängert werden.
Wann erhalte ich meine Teilnahmebescheinigung?
Nach Abschluss aller Lektionen erhältst du deine Teilnahmebescheinigung beziehungsweise dein Zertifikat per E-Mail. Auf Wunsch ist auch ein Versand per Post gegen Aufpreis möglich.
Bezeichnungen und rechtliche Einordnung
Was bedeutet „Qualifizierung“?
Der Begriff „Qualifizierung“ ist nicht rechtlich geschützt. Achte daher immer auf die konkreten Inhalte und die Qualifikation der Referentin. Lucia Cremer verfügt über umfassende Qualifikationen im Bereich Eltern-Kind-Kursleitung und Säuglingsernährung.
Was bedeutet „Fachkraft“?
Der Begriff „Fachkraft“ ist nicht rechtlich geschützt und verleiht keine gesetzlichen Befugnisse. Er bezeichnet eine Person, die sich durch eine spezielle Weiterbildung in einem bestimmten Fachgebiet qualifiziert hat.
Ist „Eltern-Kind-Kursleitung“ ein geschützter Beruf?
Nein. „Eltern-Kind-Kursleitung“ ist kein geschützter Beruf. Wer entsprechende Kurse anbietet, muss die erforderlichen fachlichen Kenntnisse eigenverantwortlich erwerben und im Rahmen der eigenen Qualifikation handeln.
Was bedeutet das QEKK-Zertifikat?
Ein Zertifikat ist grundsätzlich eine Bescheinigung; der Begriff ist nicht rechtlich geschützt. Das QEKK-Zertifikat bestätigt deine Teilnahme an der jeweiligen Fortbildung. Es stellt keinen staatlich anerkannten Berufsabschluss dar und verleiht keine gesetzlichen Befugnisse.
Welche rechtlichen Hinweise gelten für Babymassage?
Bei der Babymassage im Rahmen von Eltern-Kind-Kursen gelten folgende Grundsätze:
- Es dürfen keine Diagnosen gestellt werden.
- Die Babymassage ist ausschließlich für Eltern-Kind-Kurse vorgesehen, nicht für Wellnessangebote oder Baby-Spas.
- Du leitest die Eltern an; du massierst das Baby nicht selbst.
- Es handelt sich nicht um eine medizinische Heilbehandlung.